Hausordnung

    • Hausordnung der Staatlichen Regelschule "Albert Schweitzer" Saalfeld-Gorndorf


      beschlossen durch die Schulkonferenz am 04.07.2022

       

      1           Allgemeines

       

      1.1        Das schulische Zusammenleben wird durch das Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG), die Thüringer

                   Schulordnung (ThürSchulO) und die Hausordnung geregelt.

      1.2        Der/die Schulleiter/in und sein/ihr Stellvertreter üben das Hausrecht aus; bei deren Abwesenheit

                   übernimmt diese Aufgabe der/die Dienstälteste an der Schule.

      1.3        Zum Schulgelände gehören Schulhaus, Schulhof, Sportanlage, Zugangswege, Grünanlagen und

                   Gehwege. Alle Schüler*innen sorgen im gesamten Schulgelände für Ordnung und Sauberkeit.

      1.4        Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet. 

      1.5        Auf dem Schulgelände sind das Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke sowie Energy-

                   Drinks und Rauschmittel (z.B. Drogen) verboten. Das Verbot bezieht sich auch auf das Mitbringen 

                   von Waffen, Stichwerkzeugen, Schlagwerkzeugen u.ä. sowie deren Attrappen.  

      1.6        Lebensmittel dürfen nur in den Pausen verzehrt werden.

      1.7        Alle Schäden am Gebäude oder der Einrichtung sind beim Lehrpersonal mit der Weitergabe an

                   Hausmeister oder Schulleitung zu melden. Für vorsätzliche Beschädigungen werden Schüler*innen

                   finanziell zur Verantwortung gezogen. Unter Beschädigungen ist all das zu verstehen, was die Funktion

                   und das Aussehen des Gegenstandes beeinträchtigen, z.B. Beschmieren von Bänken, Fußtritte an der  

                   Wand, Beschädigungen in den Toiletten sowie vorsätzliche Beschädigung der Grünanlagen.

      1.8        In den Räumen ist darauf zu achten, dass der Fluchtweg nicht verstellt ist.

      1.9        Fahrräder und Kleinkrafträder sind auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Die Haftung

                   übernehmen die Fahrzeugeigentümer*innen selbst. Auf dem Schulgelände ist das Fahren mit dem Fahrrad

                   und dem Kleinkraftrad verboten. Bei Zuwiderhandlung ist die Schulleitung berechtigt, das Abstellen der

                   Fahrzeuge auf dem Schulgelände zu untersagen.  

                   Das Mitbringen anderer Fortbewegungsmittel, wie Roller, Skateboard usw. ist untersagt. Bei Verstoß

                   werden diese eingezogen und müssen von den Sorgeberechtigten abgeholt werden.

      1.10      Schulveranstaltungen im Schulhaus außerhalb des offiziellen Stundenplanes sind durch die   

                   verantwortliche Person zu beantragen. Die Veranstalter sind für Ordnung, Disziplin und Sauberkeit   

                   verantwortlich. Die Räume sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.

      1.11      Bei allen schulischen Veranstaltungen – auch außerhalb des Schulgeländes – sind die Forderungen des

                   Thüringer Schulgesetzes und der Thüringer Schulordnung einzuhalten.

      1.12      Geldbeträge oder Wertgegenstände sind selbst zu beaufsichtigen. Bei Verlust übernimmt die

                   Schule keine Haftung.

      1.13      Bei Unwohlsein / Krankheit während der Unterrichtszeit melden sich die Schüler*innen beim  

                   unterrichtenden Lehrpersonal.

      1.14      Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, das Sekretariat der Schule bis 8.30 Uhr am Tag des

                   Fehlens des Kindes telefonisch über die Abwesenheit des Kindes zu informieren. Bei Rückkehr in

                   die Schule ist dem Klassenleiter/der Klassenleiterin eine schriftliche Entschuldigung über die Zeit

                   der Abwesenheit vorzulegen. Liegt diese schriftliche Entschuldigung bis 3 Tage nach Rückkehr in

                   die Schule nicht vor, gelten die Fehlzeiten als unentschuldigt.

                   Bei Abwesenheit länger als drei Wochen ist zwingend ein ärztliches Attest vorzulegen.

      1.15      Schüler*innen sind verpflichtet, eigenverantwortlich und zeitnah Lernstoff und Hausaufgaben nachzuholen.

      1.16      Es besteht für alle Schüler*innen die Pflicht, sich regelmäßig und rechtzeitig über Vertretungsstunden am   

                   Vertretungsplan in der Schule oder auf der Schulhomepage zu informieren. 


      2           Verhalten vor Unterrichtsbeginn

      2.1        Die Schüler*innen begeben sich vor Unterrichtsbeginn auf den Schulhof, über den ab 7.50 Uhr das       

                   Schulgebäude betreten werden darf. Die Schüler*innen, die mit einem öffentlichen Verkehrsmittel 

                   den Schulweg absolvieren, dürfen bei Regen, Schnee und Kälte (ab –5°C) das Schulgebäude

                   nach ihrer Ankunft ab 07.30 Uhr betreten (Cafeteria). 

      2.2        Die Schüler*innen halten sich 5 Minuten vor Stundenbeginn (Vorbereitungszeit) an ihrem   

                   Schülerarbeitsplatz im Klassenraum / Fachunterrichtsraum auf und legen ihre Arbeitsmittel bereit. 

      2.3        Erscheint das Lehrpersonal nicht zu Beginn des Unterrichtes, so meldet dies der/die

                   Klassensprecher/in oder deren Vertreter/in spätestens nach 10 Minuten der Schulleitung. Bis zum

                   Eintreffen einer Vertretung verhält sich die Klasse ruhig.

      2.4        Die Fachunterrichtsräume, die Turnhalle und die Aula werden nur in Begleitung des Lehrpersonals   

                   betreten.


      3           Pausenverhalten, Ordnung

      3.1        Die unterrichtenden Lehrer*innen sind für die Ordnung im Unterrichtsraum verantwortlich

                   (Sauberkeit der Tafel, Raumordnung, Ordnung unter den Bänken sowie auf den Fensterbänken,

                   Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde, Öffnen und Schließen der Fenster).

                   Alle technischen Anlagen (z.B. Sonnenschutz, technische Geräte) werden nur von Lehrer*innen

                   bzw. den beauftragten Personen betätigt.

                   Jede Schülerin / jeder Schüler ist für den eigenen Schülerarbeitsplatz verantwortlich, insbesondere für das

                   Hochstellen der Stühle und das Entsorgen von Papier und Abfällen in die dafür vorgesehenen Behälter.

      3.2        Die kleinen Pausen (08.45 Uhr, 10.45 Uhr, 12.50 Uhr, 13.40 Uhr) werden im Schulhaus verbracht.

      3.3        Den Anweisungen des Lehrpersonals und des technischen Personals ist Folge zu leisten.

      3.4        Schneeballwerfen und das Anlegen von Schlitterbahnen auf dem Schulgelände ist generell verboten   

                   (Unfallgefahr). 

      3.5        In der zweiten großen Pause halten sich nur die Teilnehmer*innen der Mittagsversorgung in der Cafeteria 

                   auf.

      3.6        Bei Regenwetter und Unwettersituationen wird durch die Schulleitung abgeklingelt. Die Schüler*innen

                   halten sich im Schulhaus/Unterrichtsraum auf. Die Aufsicht übernehmen die Lehrkräfte der nachfolgenden

                   Unterrichtsstunde.

      3.7        Pausensport ist auf dem Sportplatz, soweit es der Platz ermöglicht, erlaubt. 

                   Alle anderen Schüler*innen verbringen die großen Pausen im weiteren Pausenbereich, wo das Ballspielen

                   untersagt ist.

       

      4           Mobiltelefone und Audiogeräte

      4.1        Mobiltelefone und alle anderen mobilen Endgeräte sind mit Betreten des Schulgebäudes stummzuschalten.

                   Während des Unterrichtes ist das Handy ausgeschaltet in der Schultasche.

      4.2        Die Verwendung von Musikboxen ist untersagt.

      4.3        Eine Haftung für Mobiltelefone und andere mobile Endgeräte wird nicht übernommen.

      4.4        Jegliche Bild- und Tonaufnahmen sind ohne Zustimmung der betreffenden Personen strengstens verboten.

                   (StGB §§ 201 und 201a)

      4.5        Bei Zuwiderhandlungen sind die Lehrkräfte i.A. der Schulleitung verpflichtet, das Mobiltelefon und andere

                   mobile Endgeräte einzuziehen und in der Schulleitung abzugeben. Nur die Sorgeberechtigten oder eine

                   von den Sorgeberechtigten beauftragte volljährige Person erhalten diese durch die Schulleitung bzw. durch

                   das Sekretariat ausgehändigt.


      5           Feueralarm

      5.1        Über das Verhalten bei Feueralarm besteht ein gesonderter Alarmplan.

      5.2        Wer Alarm- und Sicherheitseinrichtungen mutwillig zerstört, muss mit Strafanzeige und

                   Schadensersatzforderungen rechnen.

       

      6           Zuwiderhandlungen der Hausordnung

                   Die Nichteinhaltung der Hausordnung wird mit Hausrechtsmaßnahmen sowie Erziehungs- und 

                   Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 51 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) geahndet. 

                   Die Kenntnisnahme der Hausordnung durch die Schüler*innen wird aktenkundig gemacht. 

       

      7           Unterrichtszeiten
          
      a) normale Variante
          
          1. Stunde    08.00 – 08.45 Uhr
          2. Stunde    08.55 – 09.40 Uhr    große Pause    09.40 – 10.00 Uhr
          3. Stunde    10.00 – 10.45 Uhr
          4. Stunde    10.55 – 11.40 Uhr    große Pause    11.40 – 12.05 Uhr         
                              Mittagsversorgung
          5. Stunde    12.05 – 12.50 Uhr    
          6. Stunde    12.55 – 13.40 Uhr    
          7. Stunde    13.45 – 14.30 Uhr
          8. Stunde    14.35 – 15.20 Uhr
          9. Stunde    15.25 – 16.10 Uhr

          
      b) verkürzte Variante (bei Hitzeperioden)
          

          1. Stunde    08.00 – 08.35 Uhr
          2. Stunde    08.45 – 09.20 Uhr    große Pause    09.20 – 09.40 Uhr  
          3. Stunde    09.40 – 10.15 Uhr
          4. Stunde    10.25 – 11.00 Uhr    
          5. Stunde    11.10 – 11.45 Uhr    große Pause    11.45 – 12.05 Uhr     
                              Mittagsversorgung 
          6. Stunde    12.05 – 12.40 Uhr    


              kein Nachmittagsunterricht


                                          
      Saalfeld, den 21.08.2023

      gez. Antje Müller-Buschhardt
      Schulleiterin