Hausordnung
Hausordnung der Staatlichen Regelschule "Albert Schweitzer" Saalfeld-Gorndorf
beschlossen durch die Schulkonferenz am 04.07.20221 Allgemeines
1.1 Das schulische Zusammenleben wird durch das Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG), die Thüringer
Schulordnung (ThürSchulO) und die Hausordnung geregelt.
1.2 Der/die Schulleiter/in und sein/ihr Stellvertreter üben das Hausrecht aus; bei deren Abwesenheit
übernimmt diese Aufgabe der/die Dienstälteste an der Schule.
1.3 Zum Schulgelände gehören Schulhaus, Schulhof, Sportanlage, Zugangswege, Grünanlagen und
Gehwege. Alle Schüler*innen sorgen im gesamten Schulgelände für Ordnung und Sauberkeit.
1.4 Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet.
1.5 Auf dem Schulgelände sind das Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke sowie Energy-
Drinks und Rauschmittel (z.B. Drogen) verboten. Das Verbot bezieht sich auch auf das Mitbringen
von Waffen, Stichwerkzeugen, Schlagwerkzeugen u.ä. sowie deren Attrappen.
1.6 Lebensmittel dürfen nur in den Pausen verzehrt werden.
1.7 Alle Schäden am Gebäude oder der Einrichtung sind beim Lehrpersonal mit der Weitergabe an
Hausmeister oder Schulleitung zu melden. Für vorsätzliche Beschädigungen werden Schüler*innen
finanziell zur Verantwortung gezogen. Unter Beschädigungen ist all das zu verstehen, was die Funktion
und das Aussehen des Gegenstandes beeinträchtigen, z.B. Beschmieren von Bänken, Fußtritte an der
Wand, Beschädigungen in den Toiletten sowie vorsätzliche Beschädigung der Grünanlagen.
1.8 In den Räumen ist darauf zu achten, dass der Fluchtweg nicht verstellt ist.
1.9 Fahrräder und Kleinkrafträder sind auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Die Haftung
übernehmen die Fahrzeugeigentümer*innen selbst. Auf dem Schulgelände ist das Fahren mit dem Fahrrad
und dem Kleinkraftrad verboten. Bei Zuwiderhandlung ist die Schulleitung berechtigt, das Abstellen der
Fahrzeuge auf dem Schulgelände zu untersagen.
Das Mitbringen anderer Fortbewegungsmittel, wie Roller, Skateboard usw. ist untersagt. Bei Verstoß
werden diese eingezogen und müssen von den Sorgeberechtigten abgeholt werden.
1.10 Schulveranstaltungen im Schulhaus außerhalb des offiziellen Stundenplanes sind durch die
verantwortliche Person zu beantragen. Die Veranstalter sind für Ordnung, Disziplin und Sauberkeit
verantwortlich. Die Räume sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
1.11 Bei allen schulischen Veranstaltungen – auch außerhalb des Schulgeländes – sind die Forderungen des
Thüringer Schulgesetzes und der Thüringer Schulordnung einzuhalten.
1.12 Geldbeträge oder Wertgegenstände sind selbst zu beaufsichtigen. Bei Verlust übernimmt die
Schule keine Haftung.
1.13 Bei Unwohlsein / Krankheit während der Unterrichtszeit melden sich die Schüler*innen beim
unterrichtenden Lehrpersonal.
1.14 Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, das Sekretariat der Schule bis 8.30 Uhr am Tag des
Fehlens des Kindes telefonisch über die Abwesenheit des Kindes zu informieren. Bei Rückkehr in
die Schule ist dem Klassenleiter/der Klassenleiterin eine schriftliche Entschuldigung über die Zeit
der Abwesenheit vorzulegen. Liegt diese schriftliche Entschuldigung bis 3 Tage nach Rückkehr in
die Schule nicht vor, gelten die Fehlzeiten als unentschuldigt.
Bei Abwesenheit länger als drei Wochen ist zwingend ein ärztliches Attest vorzulegen.
1.15 Schüler*innen sind verpflichtet, eigenverantwortlich und zeitnah Lernstoff und Hausaufgaben nachzuholen.
1.16 Es besteht für alle Schüler*innen die Pflicht, sich regelmäßig und rechtzeitig über Vertretungsstunden am
Vertretungsplan in der Schule oder auf der Schulhomepage zu informieren.
2 Verhalten vor Unterrichtsbeginn2.1 Die Schüler*innen begeben sich vor Unterrichtsbeginn auf den Schulhof, über den ab 7.50 Uhr das
Schulgebäude betreten werden darf. Die Schüler*innen, die mit einem öffentlichen Verkehrsmittel
den Schulweg absolvieren, dürfen bei Regen, Schnee und Kälte (ab –5°C) das Schulgebäude
nach ihrer Ankunft ab 07.30 Uhr betreten (Cafeteria).
2.2 Die Schüler*innen halten sich 5 Minuten vor Stundenbeginn (Vorbereitungszeit) an ihrem
Schülerarbeitsplatz im Klassenraum / Fachunterrichtsraum auf und legen ihre Arbeitsmittel bereit.
2.3 Erscheint das Lehrpersonal nicht zu Beginn des Unterrichtes, so meldet dies der/die
Klassensprecher/in oder deren Vertreter/in spätestens nach 10 Minuten der Schulleitung. Bis zum
Eintreffen einer Vertretung verhält sich die Klasse ruhig.
2.4 Die Fachunterrichtsräume, die Turnhalle und die Aula werden nur in Begleitung des Lehrpersonals
betreten.
3 Pausenverhalten, Ordnung3.1 Die unterrichtenden Lehrer*innen sind für die Ordnung im Unterrichtsraum verantwortlich
(Sauberkeit der Tafel, Raumordnung, Ordnung unter den Bänken sowie auf den Fensterbänken,
Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde, Öffnen und Schließen der Fenster).
Alle technischen Anlagen (z.B. Sonnenschutz, technische Geräte) werden nur von Lehrer*innen
bzw. den beauftragten Personen betätigt.
Jede Schülerin / jeder Schüler ist für den eigenen Schülerarbeitsplatz verantwortlich, insbesondere für das
Hochstellen der Stühle und das Entsorgen von Papier und Abfällen in die dafür vorgesehenen Behälter.
3.2 Die kleinen Pausen (08.45 Uhr, 10.45 Uhr, 12.50 Uhr, 13.40 Uhr) werden im Schulhaus verbracht.
3.3 Den Anweisungen des Lehrpersonals und des technischen Personals ist Folge zu leisten.
3.4 Schneeballwerfen und das Anlegen von Schlitterbahnen auf dem Schulgelände ist generell verboten
(Unfallgefahr).
3.5 In der zweiten großen Pause halten sich nur die Teilnehmer*innen der Mittagsversorgung in der Cafeteria
auf.
3.6 Bei Regenwetter und Unwettersituationen wird durch die Schulleitung abgeklingelt. Die Schüler*innen
halten sich im Schulhaus/Unterrichtsraum auf. Die Aufsicht übernehmen die Lehrkräfte der nachfolgenden
Unterrichtsstunde.
3.7 Pausensport ist auf dem Sportplatz, soweit es der Platz ermöglicht, erlaubt.
Alle anderen Schüler*innen verbringen die großen Pausen im weiteren Pausenbereich, wo das Ballspielen
untersagt ist.
4 Mobiltelefone und Audiogeräte
4.1 Mobiltelefone und alle anderen mobilen Endgeräte sind mit Betreten des Schulgebäudes stummzuschalten.
Während des Unterrichtes ist das Handy ausgeschaltet in der Schultasche.
4.2 Die Verwendung von Musikboxen ist untersagt.
4.3 Eine Haftung für Mobiltelefone und andere mobile Endgeräte wird nicht übernommen.
4.4 Jegliche Bild- und Tonaufnahmen sind ohne Zustimmung der betreffenden Personen strengstens verboten.
(StGB §§ 201 und 201a)
4.5 Bei Zuwiderhandlungen sind die Lehrkräfte i.A. der Schulleitung verpflichtet, das Mobiltelefon und andere
mobile Endgeräte einzuziehen und in der Schulleitung abzugeben. Nur die Sorgeberechtigten oder eine
von den Sorgeberechtigten beauftragte volljährige Person erhalten diese durch die Schulleitung bzw. durch
das Sekretariat ausgehändigt.
5 Feueralarm5.1 Über das Verhalten bei Feueralarm besteht ein gesonderter Alarmplan.
5.2 Wer Alarm- und Sicherheitseinrichtungen mutwillig zerstört, muss mit Strafanzeige und
Schadensersatzforderungen rechnen.
6 Zuwiderhandlungen der Hausordnung
Die Nichteinhaltung der Hausordnung wird mit Hausrechtsmaßnahmen sowie Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 51 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) geahndet.
Die Kenntnisnahme der Hausordnung durch die Schüler*innen wird aktenkundig gemacht.
7 Unterrichtszeiten
a) normale Variante
1. Stunde 08.00 – 08.45 Uhr
2. Stunde 08.55 – 09.40 Uhr große Pause 09.40 – 10.00 Uhr
3. Stunde 10.00 – 10.45 Uhr
4. Stunde 10.55 – 11.40 Uhr große Pause 11.40 – 12.05 Uhr
Mittagsversorgung
5. Stunde 12.05 – 12.50 Uhr
6. Stunde 12.55 – 13.40 Uhr
7. Stunde 13.45 – 14.30 Uhr
8. Stunde 14.35 – 15.20 Uhr
9. Stunde 15.25 – 16.10 Uhr
b) verkürzte Variante (bei Hitzeperioden)
1. Stunde 08.00 – 08.35 Uhr
2. Stunde 08.45 – 09.20 Uhr große Pause 09.20 – 09.40 Uhr
3. Stunde 09.40 – 10.15 Uhr
4. Stunde 10.25 – 11.00 Uhr
5. Stunde 11.10 – 11.45 Uhr große Pause 11.45 – 12.05 Uhr
Mittagsversorgung
6. Stunde 12.05 – 12.40 Uhr
kein Nachmittagsunterricht
Saalfeld, den 21.08.2023gez. Antje Müller-Buschhardt
Schulleiterin